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   KG, 30.08.1999 - (4) 1 HEs 146/99 (92/99)   

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KG, 30.08.1999 - (4) 1 HEs 146/99 (92/99) (https://dejure.org/1999,17179)
KG, Entscheidung vom 30.08.1999 - (4) 1 HEs 146/99 (92/99) (https://dejure.org/1999,17179)
KG, Entscheidung vom 30. August 1999 - (4) 1 HEs 146/99 (92/99) (https://dejure.org/1999,17179)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 26.01.1998 - 1 BL 4/98

    Auslegung des Begriffs "derselben Tat"; Berechnung der Sechs-Monatsfrist bei

    Auszug aus KG, 30.08.1999 - 1 HEs 146/99
    Daher umfaßt der Tatbegriff des § 121 Abs. 1 StPO alle Taten eines Beschuldigten, die bei Erlaß des zuerst vollzogenen Haftbefehls bekannt waren und die in diesen hätten aufgenommen werden können (vgl. Senat, Beschluß vom 6. September 1995 aa0; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 182; OLG Düsseldorf StV 1996, 493 f; HansOLG Hamburg StV 1989, 489; Boujong in KK, StPO 4. Aufl., 9 121 Rdn. 11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 2 Ws 249/96

    Erhebung einer Beschwerde gegen einen erneuten Erlass eines Haftbefehls nach

    Auszug aus KG, 30.08.1999 - 1 HEs 146/99
    Daher umfaßt der Tatbegriff des § 121 Abs. 1 StPO alle Taten eines Beschuldigten, die bei Erlaß des zuerst vollzogenen Haftbefehls bekannt waren und die in diesen hätten aufgenommen werden können (vgl. Senat, Beschluß vom 6. September 1995 aa0; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 182; OLG Düsseldorf StV 1996, 493 f; HansOLG Hamburg StV 1989, 489; Boujong in KK, StPO 4. Aufl., 9 121 Rdn. 11 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.08.1989 - 1 Ws 243/89
    Auszug aus KG, 30.08.1999 - 1 HEs 146/99
    Daher umfaßt der Tatbegriff des § 121 Abs. 1 StPO alle Taten eines Beschuldigten, die bei Erlaß des zuerst vollzogenen Haftbefehls bekannt waren und die in diesen hätten aufgenommen werden können (vgl. Senat, Beschluß vom 6. September 1995 aa0; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 182; OLG Düsseldorf StV 1996, 493 f; HansOLG Hamburg StV 1989, 489; Boujong in KK, StPO 4. Aufl., 9 121 Rdn. 11 m.w.N.).
  • KG, 28.02.2005 - 1 HEs 11/05

    Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen derselben Tat

    Der Zeitpunkt des Fristbeginns verschiebt sich nicht dadurch, daß sich im Laufe desselben Ermittlungsverfahrens der gegen den Beschuldigten bestehende Tatverdacht, weitere gleichartige oder ähnliche Taten desselben Tatkomplexes ("Serientaten") begangen zu haben, zu unterschiedlichen Zeiten zum dringenden Tatverdacht erhärtet hat (vgl. OLG Celle NdsRPfl 2004, 249; OLG Karlsruhe StV 2003, 517; KG, Beschlüsse vom 30. August 1999 - (4) 1 HEs 138/00 (82/00) - 12. April 2000 - (4) 1 HEs 50/00 (31/00) - und 30. August 1999 - (4) 1 HEs 146/99 (92/99) -).
  • KG, 12.09.2005 - 1 HEs 147/05

    Untersuchungshaft: Zeitpunkt des Beginns der 6-Monatsfrist bei Vorliegen von

    Hier kommt der Rechtsprechungsgrundsatz zum Zuge, dass sich der Zeitpunkt des Fristbeginns gemäß § 121 Abs. 1 StPO nicht dadurch verschiebt, dass sich im Laufe eines Ermittlungsverfahrens der gegen einen Beschuldigten bestehende Tatverdacht, weitere Straftaten eines zusammengehörenden Komplexes ("Serientaten") begangen zu haben, zu unterschiedlichen Zeiten zum dringenden Tatverdacht erhärtet (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 16. März 2005 - [4] 1 HEs 34/05 [18/05] -, 28. Februar 2005 - [5] 1 HEs 11/05 [3/05] -, und 30. August 1999 - [4] 1 HEs 146/99 [92/99] - Juris).
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